Wenn eine Reparatur aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach StVZO oder des Schadensaumaßes nicht mehr möglich ist, muss die Scheibe ersetzt werden. Die beschädigte Scheibe wird mit einem spziellen Schneidefaden aus dem Fahrzeug herusgetrennt und die neue Scheibe mit Original Scheibenkleber eingebaut. Die fachgerechte Ausführung der Arbeiten erhält die Korrosionsbeständigkeit der Karroserie und die Betriebssicherheit des Fahrzeuges.