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Glasreparatur

Unsere Profiwerkstatt beseitigt Steinschlagschäden, die in der Regel von Ihrer Kaskoversicherung übernommen werden oder tauscht die Scheibe komplett gegen eine Original Scheibe aus, wenn der Schaden nicht mehr reparabel ist.

Bei kleineren Schäden ist eine Reparatur oftmals von Vorteil. Der Schaden kann in der Regel kostenfrei* repariert werden, wenn sich die Beschädigung (Krater) an der Glasaußenseite befindet und nicht mehr als 5 mm beträgt und daraus entstandene Risse eine Fläche von max. 50 mm im Durchmsser nicht überschreiten. Der Schaden darf sich ausßerdem weder im Randbereich der Autoscheibe noch im Fernsichtfeld des Fahrers befinden. Auch die Tiefe des Schadens ist vom Fachmann zu berücksichtigen. Seiten und Heck- Scheiben sind von der Rparaturmöglichkeit ausgeschlossen.

Glasreparatur möglich.

Wenn eine Reparatur aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach StVZO oder des Schadensaumaßes nicht mehr möglich ist, muss die Scheibe ersetzt werden. Die beschädigte Scheibe wird mit einem spziellen Schneidefaden aus dem Fahrzeug herusgetrennt und die neue Scheibe mit Original Scheibenkleber eingebaut. Die fachgerechte Ausführung der Arbeiten erhält die Korrosionsbeständigkeit der Karroserie und die Betriebssicherheit des Fahrzeuges.